Bericht |
zur Entschließung des Europäischen Parlaments
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In seiner Entschließung gegen Homophobie kritisierte das EP ohne direkte Namensnennung jene Mitgliedstaaten, die noch immer Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender diskriminieren, sei es durch Verbot oder gewaltsame Verhinderung von und unzureichenden Schutz bei Gay-Pride-Demonstrationen [CSD] (Polen), die ausdrückliche Festschreibung der Ehe als heterosexuelle Institution (Lettland) oder auch - bei bereits eingeführter Lebenspartnerschaftsgesetzgebung - ungerechtfertigte Diskriminierung z.B. im Erbschafts- und Steuerrecht (wie z.B. in Deutschland). Deutschland zählt daneben auch zu den EU-Ländern, in denen die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU noch aussteht; hier fordert das EP die Androhung von Vertragsstrafen. Außerdem wird in der Entschließung eine Erweiterung dieser Antidiskriminierungsrichtlinien gerade in den Punkten (und damit in dem Sinne) gefordert, in denen der deutsche Gesetzesentwurf über die EU-Verordnungen hinausgeht. Letzterer war ja in der "außerplanmäßig" zuendegegangenen Kanzlerschaft Schröders nicht mehr durch den Bundestag gekommen und wurde vor kurzem von den Grünen in unveränderter Form im neuen Bundestag wieder eingebracht, womit sich die Koalition der Verlierer - und Verweigerer! - schwertut. Die Entschließung des EP sollte vielleicht die neue Bundesregierung noch einmal in dieser Frage zum Nachdenken veranlassen, ergibt sich doch hier die einmalige Chance, bei der Umsetzung rechtsstaatlicher Verbesserungen für Lesben und Schwule gegen alle Gewohnheit nicht immer wieder um Jahre in der Umsetzung hinterherzuhinken, sondern ausnahmsweise einmal voranzugehen. Ein Vorangehen fordert das EP zudem von allen Mitgliedstaaten in der Frage der Einführung der Homo-Ehe oder zumindest Lebenspartnerschaft und spricht dabei auch explizit das Problem der den EU-Bürgern garantierten Freizügigkeit innerhalb EU-Europas an, die für Lesben und Schwule wegen der rechtlich sehr unterschiedlichen Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten im Hinblick auf ihre Partnerschaften noch nicht wirklich gegeben ist. Insgesamt ist dies das bisher weitreichendste und am eindeutigsten rechtsstaatliche Grundsätze einfordernde EU-Papier, für das dem Europäischen Parlament hohe Anerkennung gebührt. |
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