Leserbrief in hinnerk Juni 2010
Zu "Wir sind dabei, zu lernen", hinnerk 04/10


hinnerk [Schwulenmagazin aus Hamburg], Juni 2010, S. 5

Als Hannoveraner erhalte und lese ich den hinnerk leider nicht mehr regelmäßig; zufällig stieß ich dann aber im Maiheft - kurz nach meiner Ansprache am Mahnmal für das Gerichtsgefängnis - auf den folgenden Leserbrief von Jakob Michelsen:

"Dass Herr Jaschke in puncto Homosexualität im Großen und Ganzen mit minimalen Abweichungen die altbekannte Position der katholischen Kirche vertritt, kann niemanden überraschen und wäre daher keinen Leserbrief wert. Aber folgende von ihm geäußerte Geschichtsklitterung kann ich als Historiker nicht unwidersprochen lassen: "Der Protestantismus ist oft düsterer. Schauen Sie sich Italien an: Dort hat es nie Gesetze gegen Homos gegeben. Wo sind die entstanden? In protestantischen Ländern wie England oder Preußen." In Wahrheit ist die Bestrafung von "Sodomie", wozu damals auch gleichgeschlechtlicher Sex gezählt wurde, durch die weltlichen Obrigkeiten in Europa im späten Mittelalter entstanden, als es noch gar keine protestantischen Kirchen gab. Gerade einzelne italienische Stadtrepubliken spielten hier eine Vorreiterrolle.

Ideologische Grundlage war die kirchliche Sündenlehre. In der Zeit vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (also während und nach Reformation und Gegenreformation) wurden entsprechende Gesetze in allen christlich geprägten Ländern, egal ob katholisch oder protestantisch, wiederholt festgeschrieben und vielfach angewandt, mit nicht selten tödlichem Ausgang für die Beschuldigten. Dass ab Ende des 18. Jahrhunderts in vielen Ländern die Strafen für "Sodomie" gemildert oder abgeschafft wurden, hatte nichts mit der jeweiligen Konfession zu tun, sondern mit dem Einfluss von Aufklärung und Säkularisierung, also mit der Loslösung der Justiz von der Bindung an die christliche Moral. Auch die ersten deutschen Staaten, die die Todesstrafe für "Sodomie" durch Gefängnisstrafen ersetzten (Österreich 1787, Preußen 1794) oder ersatzlos abschafften (Bayern 1813), taten dies im Rahmen aufklärerisch-rationaler Justizreformen, die darauf abzielten, den Einfluss der christlichen Moral auf die Gesetzgebung zurückzudrängen. Was Herr Jaschke zu diesem Punkt äußert, ist also eine haltlose Verdrehung der historischen Fakten.

JAKOB MICHELSEN, HAMBURG"


Ich reagierte darauf mit folgendem eigenen Leserbrief, der dann im Juniheft erschien und meine o.g. Ansprache vom 8. Mai in gewisser Hinsicht ergänzt (Kopie aus dem hinnerk, vorangehender (fremder) Leserbrief und Impressum sind eingefärbt):

[Kopie aus dem hinnerk, vorangehender (fremder) Leserbrief und Impressum sind eingefärbt:]

Zu hinnerk allgemein

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Zu "Wir sind dabei zu lernen", hinnerk 04/10

Wenn Herr (Weihbischof Hans-Jochen) Jaschke behauptet, in Italien habe es "nie Gesetze gegen Homos gegeben", so ist das mit Sicherheit "eine haltlose Verdrehung der historischen Fakten", denn dort gab es die wahrscheinlich ersten "Gesetze gegen Homos" überhaupt, und zwar nicht erst im Mittelalter, sondern bereits in der Spätantike. Und zwar im 4. Jahrhundert, genauer im Jahre 342, knapp 30 Jahre nach dem Mailänder Toleranzedikt von 313, das die Duldung des Christentums neben den altrömischen Kulten beinhaltete. Am 28. Februar 380 kann es letztere endgültig verdrängen und steigt zur neuen Staatsreligion auf; zehn Jahre danach - seit dem August 390 - wird männliche Homosexualität im Römischen Reich dann per Gesetz mit dem Feuertod bedroht. Von der Spätantike bis ins Mittelalter gab es zwar keine staatliche Kontinuität und erst recht keine politische Einheit "Italien" - das Land war ja bis in die Neuzeit in Kleinstaaten und Herrschaftsbereiche ausländischer Mächte aufgespalten -‚ doch wenn ich dies als historischer und juristischer Laie recht sehe, bildete das römische Recht in seiner spätantiken Ausprägung dabei in der Regel die Grundlage der Rechtsprechung - und das bis ins "Heilige Römische Reich Deutscher Nation", das sich ja als eine Art Rechtsnachfolger des (west-)römischen Reiches verstand. Somit galt im Prinzip das Gesetz von 390 bis ins Jahr 1806, sofern nicht - wie in Österreich 1787 und in Preußen 1794 - regional andere Gesetze zuvor in Kraft getreten waren.

BERND KÖNIG, HANNOVER

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Impressum 

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Anmerkung: Seit 1532 galt im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation" genau genommen Kaiser Karls V. "Peinliche Halsgerichtsordnung", die Constitutio Criminalis Carolina oder CCC, die jedoch in vielen Bereichen ohne wesentliche Änderungen an das spätantike römische Recht anknüpfte - und so auch im Falle der "Sodomie", wofür sie ebenfalls den Feuertod vorsah.


Dr. Bernd König


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