BEFAH Bundeselterntreffen 2003
(Aus dem Tagungsband)



Vorbemerkung zum Presseinterview

Von Dr. Bernd König

Dass anders als zwei Jahre zuvor (vgl. BEFAH/König (2001)*) die Pressekonferenz kaum besucht war und es auch so gut wie keine Pressestimmen zum Bundeselterntreffen gab, mag zuvörderst dem in den Tagen des Treffens alles beherrschenden Irak-Krieg zuzuschreiben sein, der seinerzeit auch hochbrisante innenpolitische Themen wie etwa die Agenda 2010 des Bundeskanzlers stark in den Hintergrund gedrängt hat.

Andererseits mag durchaus auch der bislang größte Erfolg der Aktivitäten des BEFAH, das Lebenspartnerschaftsgesetz, erheblichen Anteil daran haben: Beim Bundeselterntreffen vor zwei Jahren war das Gesetz wenige Monate zuvor im Bundestag mit Koalitionsmehrheit von Rot-Grün beschlossen worden, bis zu seiner Umsetzung ab dem 1. August 2001 waren es noch mehr als vier Monate. Diese Umsetzung war – zumindest potentiell – bedroht durch einen dagegen gerichteten Eilantrag zweier Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht; darüber hinaus stellten diese und ein drittes Land [in einem gewissen Widerspruch zur eigenen Landesverfassung] das Gesetz grundsätzlich verfassungsrechtlich in Frage. Vor diesem Hintergrund musste das Interesse auch der nicht auf eine schwul-lesbische Leserschaft ausgerichteten Presse selbstverständlich sehr groß ausfallen.

Zwei Jahre später sind schwule und lesbische Paare auf dem örtlichen Standesamt schon lange kein Thema für die Lokalpresse mehr, sondern ganz normaler bundesdeutscher Alltag. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 wurde nicht nur die Verfassungskonformität des Lebenspartnerschaftsgesetzes bestätigt und die beim näheren Hinsehen doch recht abwegige Konstruktion eines Abstandsgebotes zur Ehe für irrelevant erklärt. Nein, vor allem wurde das Ansinnen der klagenden Parteien abgewiesen, in diesem Lande Menschen auf Grund ihrer angeborenen sexuellen Orientierung auf Dauer und möglichst für alle Zeiten zu Menschen zweiter Klasse mit eingeschränkten Menschen- und Bürgerrechten** zu erklären. Damit wurde für die Bundesrepublik Deutschland das Tor zum Rechtsstaat aufgestoßen.

Dass das bestehende Recht revisions- und ergänzungsbedürftig ist und von Rechtsgleichheit für Lesben und Schwule leider noch nicht die Rede sein kann, hat auf dieser Tagung nicht nur der Beitrag von Irmelis und Hanne schmerzhaft deutlich gemacht. Doch wir als Betroffene und deren Angehörige müssen uns darüber im Klaren sein, dass der nichtbetroffene Durchschnittsbürger hier eher nur noch kleinere noch zu regelnde Detailfragen vermutet und häufig sogar glaubt, die Gleichstellung von Lesben und Schwulen sei bereits vollbracht.

Der erhebliche Zugewinn an Normalität im öffentlichen Bewusstsein – der auch auf eine wachsende Sicherheit vor dem Rückfall in Zeiten der Verfolgung hoffen lässt – wird eben um so größere Bemühungen erforderlich machen, das Verständnis und den gesellschaftlichen Rückenwind für den restlichen Weg zur Rechtsgleichheit zu mobilisieren.

Dass dies in Zeiten des Irak-Krieges weniger gut gelungen ist, darf uns dabei nicht entmutigen.

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* BEFAH e.V. / König, B. [Redaktion] (2001): Homosexualität mit dem Kopf und dem Herzen verstehen – Eltern stehen zu ihren Kindern. Bericht über das Bundeselterntreffen vom 9. bis 11. März 2001 in Berlin

** Bei der "Rechts"lage vor dem 1. August 2001 war beispielsweise in der Regel der Zuzug von LebenspartnerInnen aus dem Ausland (außerhalb der EU) nicht möglich und wurde nicht gestattet. Damit wurde Schwulen und Lesben eines der elementarsten Menschenrechte, nämlich die freie Wahl des Lebenspartners, praktisch verweigert.



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