Kirchliche Traditionen, unsere neue Bundesjustizministerin*
und das "Kindeswohl"



Von Bernd König

(Aus: Mimikry 14 (1) 7 - 8 (1999))
[* inzwischen - 2004 - schon wieder eine ehemalige Ministerin]

Wir Schwulen und Lesben, liebe FreundInnen, waren ja nicht nur vor ein paar Jährchen (mehr oder weniger, je nachdem) alle einmal Kinder, sondern manche von uns - auch von den Mitgliedern des HOME - haben selber welche. Der Autor zählt zwar nicht zu letzterer Gruppe, hat sich aus aktuellem Anlaß aber so seine Gedanken gemacht, was wohl davon zu halten ist, wenn sich Heten neuerdings um das Wohl der Kinder in Familien mit einem lesbischen oder schwulen Elternpaar sorgen. Als er selbst noch Kind war, galt ja noch der §175 in seiner nationalsozialistischen Fassung und wirkte sich entsprechend auf das gesellschaftliche Klima aus - das bekam man als Kind mit, lange bevor man von der Existenz des Paragraphen erfuhr (was bei mir so etwa mit 14 der Fall war). Damals hat sich meines Wissens keine Hete darum geschert, inwiefern die nächtlichen Alpträume und täglichen Ängste meinem "Kindeswohl" förderlich sind.

In früheren Zeiten kümmerte sich in diesem Sinne noch die Heilige Mutter Kirche um das "Kindeswohl", bisweilen sogar lebenslänglich, während ihre Sorge (besonders die der katholischen Kirche) ja doch heutzutage vor allem denen gilt, die noch nicht geboren sind. Bei unsereinem, also z.B. zwei kleinen Jungs, die miteinander erwischt wurden, sorgte sie sich um das Kindeswohl oft so sehr, daß sie ihnen ein langes Leben voller Mühsal ersparte und sie ziemlich direkt in den Himmel befördern ließ. Zugegeben, die Methode war ein wenig roh - Abschneiden der Geschlechtsteile und anschließendes Verbrennen bei lebendigem Leibe. Dagegen blieb den "unehelich" geborenen Kindern des Lebens Mühsal ebensowenig erspart wie die lebenslange Sorge von Mutter Kirche und Vater Staat um ihr Wohl. Vielleicht fürchteten ja die hohen geistlichen Herren im Falle eines "kurzen Prozesses" auch bei dieser großen Gruppe - besonders in katholischen Gegenden wie im alten Bayern auch früher schon 20 bis 30 % der Bevölkerung - die himmlische Buchhaltung mit der dann notwendig werdenden Zahl an Kindestötungen einfach zu überfordern. So schrieb man kirchlicherseits dem Staat lieber Gesetze vor, nach denen uneheliche Kinder als weder mit dem Vater noch mit der Mutter (!) verwandt zu gelten hätten und daher beispielsweise auch nichts erben könnten. Ebenso ging die Aberkennung aller bürgerlichen Rechte für diese "Kinder der Sünde" im staatlichen bzw. weltlichen Recht stets auf das Kirchenrecht als "Begründung" zurück. So wurden diese unseligen, ohne den Segen der Kirche gemachten Geschöpfe in ihrem ureigensten Interesse lebenslang vor dem tragischen Irrglauben bewahrt, womöglich ihren "ehelichen" Mitmenschen gegenüber gleichwertige Menschen zu sein. Um dies sicherzustellen, sorgte die Kirche auch dafür, daß über Jahrhunderte auch die nachträgliche Anerkennung "unehelicher" Kinder durch die leiblichen Eltern im Falle ihrer späteren Heirat nicht möglich war. Dabei handelte die Kirche ganz gegen ihre Natur hier wirklich fast beinahe immer ganz uneigennützig, ging doch ein etwaiger Nachlaß der Eltern in solchen Fällen nicht an sie, sondern verfiel dem Staat, d.h. dem jeweiligen Territorialherrn. Bedenkt man diesen aus kirchlicher Sicht doch recht mißlichen Umstand, so versteht man schon besser, daß bisweilen die Heilige Mutter Kirche trotz ihrer hohen Moral dann doch schwach geworden ist und in Einzelfällen den Staat und sich selbst dazu gebracht hat, einer nachträglichen "Legitimierung" "unehelich" Geborener zuzustimmen. Zum Glück tat sie das nur bei besonders reichen Leuten und immer wirklich nur dann, wenn es sich von der zu zahlenden Summe her auch so richtig für sie gelohnt hat. Allerspätestens mit der bundesdeutschen Gesetzesreform vom 1.7.1970 (Gleichstellung "nichtehelicher" Kinder) dürfte somit auch eine schöne Geldquelle für Kirche und Staat versiegt sein - ob sie bis in unsere Zeit gesprudelt hat, weiß ich als Nichtbetroffener (weil "ehelich") allerdings nicht zu sagen. Selbst die Kirche sieht heutzutage über diese schwere Sünde des Staates (jene Gesetzesreform nämlich) großmütig hinweg, ist also auch nicht mehr die "moralische Kraft", die sie mal war.

Doch soweit es uns betrifft, Lesben und Schwule nämlich, bleibt sie sich treu in ihrer Sorge um uns, unsere Partnerschaften und sicher auch um die in lesbischen oder auch schwulen Familien lebenden Kinder. Davon gibt es ja immer mehr - genauso wie durch Trennung und Wiederverpaarung von Heteros auch sonst immer mehr Kinder nicht mehr in der Familie leben, in die sie einmal hineingeboren wurden. An all diese Kinder denkt beispielsweise die katholische Kirche in ihrem jüngsten "Hirtenwort" der deutschen Bischöfe zum Thema "Ehe und Familie" kaum, läßt aber wissen, die geplante Gleichstellung schwuler und lesbischer Paare sei "schädlich für die Menschen und von Grund auf zerstörerisch für die Gesellschaft". Das könnte glatt aus einem regierungsamtlichen Papier der späteren 30er Jahre stammen - einer Zeit, als "Moral" besonders hoch im Kurs stand. Damals undenkbar, gibt es heute wie gesagt immer mehr lesbische und auch schwule Paare mit Kindern, die meistens aus einer früheren heterosexuellen Verbindung stammen. Die Kirche hat das noch gar nicht so recht mitbekommen, so daß es verzeihlich ist, wenn sie sich um das "Kindeswohl" dieser Kinder bisher noch nicht so recht kümmern konnte. Zum Glück tut unser Staat genau das aber auch schon von sich aus, ohne daß ihm die Kirche dabei extra auf die Sprünge helfen mußte. Und daran soll sich trotz Einführung der "Homo-Ehe" auch nichts ändern, folgt man unserer neuen Bundesjustizministerin, wie sie frühestens in ihrem ZEIT-Interview vom 5.11.98 wissen ließ. Worin besteht aber nun nach Meinung der Ministerin das "Kindeswohl"?

Bringen zwei geschiedene Heteros Kinder mit in eine neue Ehe, kann daraus durch Heirat auch rechtlich eine neue Familie werden. Für die Kindergeldberechnung werden die Kinder beider Elternteile zusammengezählt; die Eltern können sich gegenseitig als Erziehungsberechtigte vertreten, nicht nur beim Elternsprechtag in der Schule, sondern auch bei Krankheit und in allen anderen Lebenslagen. Im schlimmsten Fall, beim Tod eines der Partner, kann das Kind des verstorbenen Elternteils in der Familie verbleiben, ohne daß irgendwer das in Frage stellt. Gehören die neuen Eltern aber demselben Geschlecht an, sorgt unser Staat entschieden besser für das "Kindeswohl": Dadurch, daß die Kinder nicht zusammengezählt werden dürfen, gibt es weniger Kindergeld und Steuervorteile - bei sonst gleichen Voraussetzungen hat die Familie weniger Geld zur Verfügung als die Heterofamilie nebenan. Da lernen die Kinder doch gleich viel besser, mit wenig Geld im Leben auszukommen. Ist der oder die Erziehungsberechtigte verhindert, kann der Partner oder die Partnerin ihn/sie nicht vertreten - da wird das Kind - ist es alt und verständig genug - doch gleich auf all die schwerwiegenden Probleme vorbereitet, die zum Beispiel die Bürokratie dem Bürger bereiten kann. Dazu ist es in schwerwiegenden Fällen stets bedroht, aus seiner Familie gerissen zu werden, nicht nur weg vom zweiten Vater oder der zweiten Mutter, sondern auch von den Geschwistern. Welch herrlicher seelischer Schaden kann da angerichtet werden! Spätestens dann muß das Kind lernen, in einer Familie zweiter Klasse aufgewachsen zu sein ganz so, wie "unehelichen" Kindern über Jahrhunderte ihr geringerer Wert als Mensch so fürsorglich nahegebracht wurde.

Sollte nun den/die eine(n) oder andere(n) unter Euch, liebe Leserlnnen, eine Ahnung beschleichen, unsere neue Bundesjustizministenn sei womöglich nicht so ganz lesben- und schwulenfreundlich, wie uns das vor der Wahl für die ganze künftige Regierung versprochen wurde, so muß ich doch ganz entschieden dagegen halten: Ganz im Gegenteil, sie geht mit unglaublicher Raffinesse vor, was ihr selbst womöglich noch nicht so ganz klar ist! Überlegt doch mal: Wie sonst im Leben auch, sind die allermeisten der von dieser "Fürsorge" um ihr Wohl betroffenen Kinder leider Heteros. Dadurch wird einer immer größeren Zahl von Heteros in diesem unseren Lande die einmalige Chance geboten werden, Diskriminierung von Schwulen und Lesben am eigenen Leibe zu erfahren - eine Erfahrung, die zu machen Heten ansonsten leider zeitlebens versagt bleibt. Dadurch wird eine geschichtlich völlig neuartige Situation geschaffen, die als ein geradezu genial plazierter Treibsatz die verbleibende Diskriminierung vielleicht in schon einer Generation, also in nur schlappen 30 - 40 Jahren, vollkommen hinwegsprengen wird. Im Vergleich zu den Jahrhunderten, die die "unehelichen" Kinder zur Erlangung der vollen Menschenwürde gebraucht haben, ist das doch fast gar nichts!

Zoologische Nachschrift zum Thema "Kindeswohl"

In Ostafrika gibt es eine interessante Buschvogelart ("bush shrike", Laniarius fenebris, Fam. Malaconotidae), die innerhalb ihrer lokalen Dialekte beim Gesang außerdem noch geschlechtsspezifische Dialekte ausgebildet hat. Hier muß das männliche Küken den Gesang vom Männchen, das weibliche den vom Weibchen lernen. Fehlt nur ein Geschlecht bei der "Kindererziehung" beziehungsweise das des jeweiligen Kükens, entsteht dem Nachwuchs ein schwerwiegender Entwicklungsschaden. So etwas kommt im Tierreich nur sehr selten vor. Wie gut, daß unsere eigene Art nicht zu diesen seltenen Ausnahmen zählt!

(W. Wickler, K. Lunau (1996): Naturwissenschaften 83: 579-580)





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